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Zwei Personen sitzen mit Vertrag, Hausmodell und Schlüsseln.

Provisionsteilung – neues Gesetz seit 2020

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit Dezember 2020 gilt bundesweit: Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (auch Doppelhaushälfte und Reihenhaus) an eine Privatperson wird die Maklerprovision geteilt. Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer.

Früher trugen Käufer in Schleswig-Holstein und Hamburg oft die gesamte Provision. Heute ist die Verteilung fairer und transparenter.

Ausgenommen sind unter anderem Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien sowie Käufe durch Unternehmen. Hier ist weiterhin eine freie Vereinbarung möglich.

Zwei Möglichkeiten für Verkäufer

1. Provisionsteilung (50/50)
Käufer und Verkäufer tragen jeweils die Hälfte.

2. Reine Verkäuferprovision
Sie übernehmen die Provision allein. Das kann sich lohnen: Käufer haben geringere Nebenkosten, können mehr Eigenkapital einsetzen und erhalten leichter eine Finanzierung. Ihr Angebot wird damit attraktiver – oft verkauft es sich schneller.

Die Höhe der Provision ist Vereinbarungssache.

Welche Variante passt zu Ihnen?

Das hängt von Ihrer Immobilie, dem Markt und Ihren Zielen ab. Ich berate Sie gerne persönlich und unverbindlich.