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Zwei Personen sitzen mit Vertrag, Hausmodell und Schlüsseln.

Provisionsteilung – neues Gesetz seit 2020

Für die Verteilung der Maklerkosten gab es bis 2020 keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. In einzelnen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein war es üblich, dass Immobilienkäufer die gesamte Maklercourtage übernahmen. Mit dem neuen Bestellerprinzip wurde dies bundesweit vereinheitlicht:  Eigentümer dürfen maximal die Hälfte der Maklerkosten auf den Käufer übertragen.

Diese neue Regelung sorgt für mehr Fairness in der Kostenverteilung und Transparenz im Verkaufsprozesse. Dem privaten Käufer wird so der Kauf einer Immobilie in manchen Fällen erst ermöglicht, da er keine oder nur 50 % der Maklerkosten trägt. Das ist für die Finanzierung einer Immobilie ein wichtiger Faktor und kann unter Umständen ausschlaggebend für eine Zusage sein.

Die Verkaufsprovision wird hälftig geteilt, oder ganz vom Verkäufer übernommen.

Die neuen Bestimmungen gelten allerdings nur für Kaufverträge über Wohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser.

Demgegenüber gilt es nicht für unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Kapitalanlagen und Gewerbeimmobilien. Auch Immobiliengeschäfte, die von Unternehmen und Investoren durchgeführt werden, bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Hier kann weiterhin eine reine Käuferprovision vereinbart werden.

Setzen Sie weiterhin auf Erfahrung und Kompetenz

Neben der Provisionsteilung steht es dem Verkäufer frei, die gesamte Maklerprovision zu tragen.

Der Verkauf ohne Käuferprovision kann ein großer Vorteil für den Verkäufer sein, da ein schnellerer Verkauf möglich ist. Warum?

Da der Käufer sein Eigenkapital ganz in die Immobilie stecken kann und die Kaufnebenkosten geringer sind, wird eine Finanzierung vereinfacht. Außerdem bedeutet eine 100% Verkäuferprovision oft einen Wettbewerbsvorteil am Markt. Die Provisionshöhe ist Vereinbarungssache.

Welches Vorgehen sich für Ihren Immobilienverkauf anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, deshalb berate ich Sie hierzu gerne persönlich.

Mit dem neuen Gesetz liegt der Fokus bei der Auswahl eines Maklers noch stärker auf dessen Kompetenz, Erfahrung und Know-how. Es liegt also fortan im Interesse von Käufer und Verkäufer, einen seriösen Makler mit hervorragendem Service auszuwählen.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten – gerne nehme ich mir die Zeit und freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!